§1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.
§2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Mitgliedsbeitrags für Mitglieder und Fördermitglieder.
2. Beschlossene Änderungen der Mitgliedsbeiträge werden regelmäßig mit Beginn eines neuen Kalenderjahres für alle Mitglieder und Fördermitglieder gleichermaßen wirksam.
§3 Beitragshöhe
Die Beitragshöhe für natürliche, ordentliche Mitglieder beträgt mindestens 10,- € jährlich, für Fördermitglieder (einschließlich juristischer Personen) mindestens 20,- € jährlich.
§4 Bankeinzug
Die Zahlung der Beiträge erfolgt in der Regel im jährlichen Bankeinzugsverfahren.
§5 Säumnis
Im Säumnisfall wird das Mitglied nach dreimonatigem Ausbleiben des Beitrags gemahnt. Zahlt ein Mitglied trotz zweifacher Mahnung (in Textform) oder länger als drei Monate den Beitrag nicht, so gilt nach Ablauf eines Monates nach der zweiten Mahnung die Nichtzahlung als Austritt. In der zweiten Mahnung ist auf die Folgen der Nichtzahlung hinzuweisen.
§6 Beitragsbescheinigung
Nach Ablauf des Geschäftsjahres erhalten Mitglieder und Fördermitglieder eine Bescheinigung über gezahlte Mitgliedsbeiträge. Steuerlich abzugsfähige Mitgliedsbeiträge werden dabei entsprechend gekennzeichnet.
§7 Gültigkeit
Diese Beitragsordnung wurde von der Gründungsversammlung am 5. August 2016 beschlossen und tritt mit der Eintragung des Vereins ins Vereinsregister in Kraft.